Übersetzung in Einfache Sprache

Wichtige Mitteilung der Stadt Vlotho

Die Stadt Vlotho bittet alle Hausbesitzer und Grundstückseigentümer.
Bitte melden Sie Ihre Wasserzählerstände bis zum Stichtag.

Für wen ist die Meldung wichtig?

Es geht um Menschen mit Wasseruhren.
Besonders wenn Sie Wasser aus Brunnen oder Zisternen nutzen.
Oder wenn Sie Ihren Garten bewässern.

Das betrifft:

  • Brunnen oder Zisternen, deren Wasser in den Kanal fließt.
  • Grundstücke mit Bewässerung, die kein Frischwasser in den Kanal geben.

Was müssen Sie melden?

Bitte lesen Sie folgende Angaben von der Wasseruhr ab:

  • Den aktuellen Zählerstand.
  • Die Zählernummer.
  • Das Jahr der letzten Eichung.

Eichung heißt: Überprüfung der Wasseruhr auf Genauigkeit.
Das Jahr der letzten Eichung zeigt, wann die Uhr geprüft wurde.

Auch wenn Sie kein Wasser verbraucht haben, melden Sie bitte 0 m³.

Warum braucht die Stadt diese Angaben?

Die Angaben zeigen Ihren genauen Wasserverbrauch.
Die Stadt berechnet damit die Abwassergebühren richtig.
So zahlen Sie nur, was Sie auch wirklich verbraucht haben.

Wo melden Sie Ihre Zählerstände?

Melden Sie Ihre Daten beim Steueramt der Stadt Vlotho.
Die Ansprechpartnerinnen sind:

  • Melanie Löwe
  • Cathrin Kinkelbur

Die Kontaktdaten bekommen Sie bei der Stadtverwaltung.

Wie melden Sie die Daten?

Schreiben Sie formlos an das Steueramt.
Bitte geben Sie an:

  • Zählernummer
  • Jahr der letzten Eichung
  • Aktueller Zählerstand

Danke für Ihre Mithilfe

Die Stadt Vlotho bedankt sich bei Ihnen.
Genau gemeldete Werte helfen bei einer fairen Kostenverteilung.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Vlotho

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Veröffentlicht am: Di, 9. Dez um 18:57 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Redaktion Vlotho

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Wie steht ihr zu der Pflicht, Zählerstände von Brunnen- und Zisternenwasser in die Abwasserabrechnung einzubeziehen?
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Ich finde das unnötig kompliziert und zu bürokratisch.
Solche Regelungen sind wichtig für Umweltschutz und Gerechtigkeit.
Ich nutze kein Brunnenwasser, daher betrifft mich das zum Glück nicht.
Das ist doch ein Eingriff in die Privatsphäre der Grundstückseigentümer!