Winterdienst in Taunusstein: Was Eigentümer wissen müssen

Pflichten zum Räumen und Streuen auf Gehwegen bei Schnee und Eis – wichtige Hinweise der Stadt

Räum- und Streupflichten bei Schnee und Eis in Taunusstein

Die Stadt Taunusstein informiert Hauseigentümer über ihre Pflichten, Gehwege bei winterlichen Bedingungen freizuhalten und abzustumpfen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Diese Verpflichtung betrifft insbesondere das Räumen von Schnee und das Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt.

Hauseigentümer sind für die sichere Begehbarkeit der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich. Ausführliche Informationen stellt die Stadt auf ihrer Website bereit.

Detaillierte Informationen zu den Räum- und Streupflichten

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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