Grundsteuerreform in Taunusstein fast abgeschlossen

Neue Bewertungsgrundlagen sorgen für gerechtere Verteilung bei nahezu unverändertem Steueraufkommen

Grundsteuerreform in Hessen: Umsetzung in Taunusstein fast abgeschlossen

Zum Jahreswechsel 2024/2025 ist in Hessen die neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer in Kraft getreten. Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der Steuer last auf Basis aktueller Bewertungsgrundlagen, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Die Stadt Taunusstein hat die Reform nahezu abgeschlossen und konnte dabei die Aufkommensneutralität – also ein unverändertes Gesamtsteueraufkommen – fast erreichen. Für Eigentümer bedeutet dies unterschiedliche Auswirkungen: Einige zahlen künftig mehr, andere weniger, während die Grundsteuer weiterhin wichtige Einnahmen für öffentliche Infrastruktur sichert.

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Details zur Grundsteuerreform und zur Umsetzung in Taunusstein

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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