Baurecht für neues Feuerwehrgerätehaus in Seitzenhahn genehmigt

Startschuss für Planung und Bauarbeiten zur Stärkung der lokalen Sicherheit

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Baurecht für das neue Feuerwehrgerätehaus in Seitzenhahn beschlossen, womit der Bau nun rechtlich ermöglicht wird. Dieses Feuerwehrgerätehaus wird zusammen mit den Entwicklungen in Niederlibbach für eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur sorgen, die den Einsatzkräften und der Bevölkerung zugutekommt. Mit dem Baurecht sind alle bürokratischen Hürden genommen, sodass die nächsten Schritte der Detailplanung und Umsetzung folgen können.

Baurecht erklärt

Baurecht umfasst die rechtlichen Voraussetzungen für den Gebäudebau, etwa wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden darf. Es ist eine grundlegende Voraussetzung, damit das Feuerwehrgerätehaus errichtet werden kann.

Ausblick

Nun beginnt die Planungs- und Bauphase, um aus dem erteilten Baurecht ein funktionsfähiges Gerätehaus zu schaffen, das die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessert.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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