Winter in Stendal: Eisflächen tabu!
Stadt warnt vor Betreten von Gewässern und fordert Hauseigentümer zur Gefahrenbeseitigung aufWinterregelungen in Stendal: Sicherheit bei Eis und Schnee
Die Hansestadt Stendal weist aufgrund der anhaltenden Minusgrade und Schneefälle auf wichtige Verhaltensregeln hin. Das Betreten und Befahren von Eisflächen auf Gewässern ist nach § 8 der Gefahrenabwehrverordnung streng verboten, um Unfälle zu vermeiden.
Hauseigentümer sind verpflichtet, gefährliche Eiszapfen und Schneeanhäufungen an Gebäuden unverzüglich zu entfernen und bei Bedarf mit Warnschildern oder Absperrungen zu sichern (§ 6 Abs. 1).
Die Stadt dankt für die Mithilfe aller, um die Sicherheit im öffentlichen Raum auch bei winterlichen Bedingungen zu gewährleisten.