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Die Stadt Stendal informiert über Dauerstände auf dem Wochenmarkt.
Händlerinnen und Händler können sich bewerben.
Das gilt für das ganze Jahr 2026.
Die Stadt vergibt die Plätze nach Regeln.
Diese Regeln stehen in der Wochenmarktsatzung.
Bewerben müssen Sie sich schriftlich bis 24. Oktober 2025.
Der Stadtrat entscheidet über den Platz.
Manchmal kann der Markt an einen anderen Ort ziehen.
Der Markt ist an zwei Tagen offen:
Das Angebot ist festgelegt.
Es steht in der Wochenmarktsatzung, Anlage 1.
Ein Stand darf maximal 6 Meter lang und 3 Meter tief sein.
Folgende Unterlagen sind wichtig:
Nicht komplett oder zu spät eingereichte Bewerbungen gelten nicht.
Erklärung:
Eine "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" zeigt, dass Sie keine Steuerschulden haben. Sie bekommen diese vom Finanzamt.
Bitte schicken Sie die Bewerbung in einem geschlossenen Umschlag an:
Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig und rechtzeitig ein.
Der Marktplatz kann sich im Laufe des Jahres ändern.
Die Stadt freut sich, wenn Medien darüber berichten.
Die Stadt Stendal erwartet Ihre Bewerbung.
Sie wünscht sich einen bunten und lebendigen Wochenmarkt 2026.
Mehr Informationen finden Sie in der Wochenmarktsatzung.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Stendal
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Veröffentlicht am: Heute um 06:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.