Alle Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind aufgefordert, besonders aufmerksam auf den Zustand der Vegetation auf ihren Grundstücken zu achten. Es ist von essenzieller Bedeutung, dass Bäume, Hecken und Sträucher nicht in öffentliche Geh- und Radwege, Straßen und Plätze hineinragen. In vielen Fällen kann Überwuchs nicht nur das Erscheinungsbild der Umgebung beeinträchtigen, sondern vor allem auch die Verkehrssicherheit gefährden. Ereignisse, bei denen Verkehrsschilder durch die Vegetation verdeckt werden, oder Situationen, in denen die Sicht auf herannahende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird, können schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es notwendig, dass alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer unverzüglich den Rückschnitt des Jahreszuwachses durchführen, besonders in den Bereichen, wo die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern in Gefahr ist.
Bei der Durchführung sämtlicher Schnitt- und Pflegemaßnahmen sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz unserer heimischen Flora und Fauna, insbesondere von Vögeln und anderen geschützten Tierarten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, notwendige Arbeiten auch während der Vogelschutzzeit, die vom 1. März bis 30. September dauert, durchzuführen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind in dieser Zeit grundsätzlich erlaubt, solange keine Nester in den betroffenen Gehölzen vorhanden sind. Vor umfangreicheren Rückschnitt- und Rodungsarbeiten sollte der Bereich darüber hinaus auf das Vorhandensein von Kleintieren überprüft werden, um sicherzustellen, dass beispielsweise Igel während ihres Winterschlafs nicht gestört werden.
Für Grundstückseigentümer, bei denen keine Verkehrsgefährdung vorliegt, gilt, dass das Roden oder das auf den Stock setzen von Hecken und Sträuchern in der Zeit vom 1. März bis 30. September aus Gründen des Vogelschutzes verboten ist. Dieses Verbot dient dem Schutz der Vögel, die in dieser Zeit nisten und brüten.
Um die Eigentümer umfassend zu informieren, stellt die Stadt Pulheim auf ihrer Homepage einen Flyer zum Thema Überwuchs und Straßenreinigung zur Verfügung, der further informationen für Betroffene bereithält. Angehende Maßnahmen sollten daher auch im Einklang mit den Empfehlungen und Vorgaben dieser Informationsquelle stehen. Der Flyer trägt den Titel "Straßenreinigung und Überwuchs" und kann auf der städtischen Website abgerufen werden. Damit wird nicht nur die Verkehrssicherheit gewährleistet, sondern auch ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor Ort geleistet.
Es ist im Interesse aller, dass die öffentlichen Räume gleichsam sicher und ansprechend bleiben. Daher liegt es auch in der Verantwortung der Grundstückseigentümer, ihrer Pflichten nachzukommen und aktiv dafür zu sorgen, dass ihre Pflanzen nicht in öffentliche Bereiche hineinragen. Diese gemeinsamen Anstrengungen sind entscheidend für die Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde.