Zäune in Lemgo: Was ist erlaubt?
Bauaufsicht klärt über Genehmigungen und Vorschriften bei privaten Einfriedungen aufAnstieg der Anfragen zu Zäunen und Einfriedungen in Lemgo
Die Bauaufsicht in Lemgo verzeichnet eine zunehmende Nachfrage zu Zulässigkeit und Vorgaben bei Zäunen, Mauern und Einfriedungen im privaten Gartenbereich. Viele Bürger wollen wissen, welche Projekte genehmigungsfrei sind und welche Regelungen zu beachten sind.
Wichtige rechtliche Grundlagen
Nach § 62 der Bauordnung NRW sind bestimmte kleinere Bauvorhaben genehmigungsfrei, wobei die Bauordnung und lokale Bebauungspläne weiterhin verbindlich bleiben. Die Bauaufsicht berät zu genehmigungspflichtigen wie genehmigungsfreien Vorhaben und prüft deren Rechtmäßigkeit.
Planungstipps für Zäune
- Beachten Sie zulässige Zaunhöhen laut Bebauungsplan und Bauordnung.
- Wählen Sie Materialien, die auch rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- BerĂĽcksichtigen Sie Vorgaben zu BegrĂĽnung und Grenzbebauung.
- Doppelstabmattenzäune mit Sichtschutz sind häufig jedoch nicht immer zulässig.
FrĂĽhzeitige Information schĂĽtzt
Eine gründliche Vorabklärung der Vorschriften durch die Bauaufsicht hilft, Konflikte und Rückbauten zu vermeiden und sorgt dafür, dass der Zaun den gewünschten Nutzen bringt.