
Winterdienst in Crailsheim: Was Sie wissen müssen
Verantwortlichkeiten, Zeiten und erlaubte Streumittel für Grundstückseigentümer und MieterIm Winter sind Eigentümer, Mieter und Pächter rund um ihr Grundstück für das Räumen und Streuen von Gehwegen verantwortlich. Die Stadt Crailsheim schreibt feste Zeiten vor: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, mit Nachräumpflicht bis 20 Uhr bei weiterem Schneefall. Als Streumittel sind abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt erlaubt, Auftaumittel sind meist verboten. Verstöße gegen die Winterdienstpflichten können mit Geldbußen geahndet werden.