Das Winterdienst-Team der Stadt Crailsheim beim frühen morgendlichen Einsatz gegen Schnee und Glätte.
Das Winterdienst-Team der Stadt Crailsheim beim frühen morgendlichen Einsatz gegen Schnee und Glätte.
Foto: © Stadt Crailsheim

Winterdienst in Crailsheim: Was Sie wissen müssen

Verantwortlichkeiten, Zeiten und erlaubte Streumittel für Grundstückseigentümer und Mieter

Im Winter sind Eigentümer, Mieter und Pächter rund um ihr Grundstück für das Räumen und Streuen von Gehwegen verantwortlich. Die Stadt Crailsheim schreibt feste Zeiten vor: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, mit Nachräumpflicht bis 20 Uhr bei weiterem Schneefall. Als Streumittel sind abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt erlaubt, Auftaumittel sind meist verboten. Verstöße gegen die Winterdienstpflichten können mit Geldbußen geahndet werden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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