
Neuwahlen in Crailsheim: Wer wird die Stadt gestalten?
Am 23. März entscheiden die Bürger über 152 Kandidierende und zentrale Themen wie Stadtentwicklung, Bildung und Klimaschutz.Neuwahl des Crailsheimer Gemeinderats am 23. März
Am kommenden Sonntag ist es wieder soweit: Die Stadt Crailsheim lädt ihre Bürgerinnen und Bürger zur Neuwahl des Gemeinderats ein. Nach der für ungültig erklärten Wahl im letzten Jahr, haben die Crailsheimer die Möglichkeit, am 23. März ihre Stimme für die Zukunft ihrer Stadt abzugeben.
Eckdaten zur Wahl
Die Wahl findet am 23. März zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in den zugeteilten Wahllokalen statt. Für diejenigen, die bereits von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, gibt es keine Änderungen.
- Wahltag: 23. März
- Wahlzeit: 8:00 bis 18:00 Uhr
- Teilnehmende Listen: 6
- Kandidierende: 152
Engagement fĂĽr die Stadt
Die Vielfalt der Kandidierenden zeigt das große Interesse und die Bereitschaft, aktiv zur Gestaltung der Stadt beizutragen. Jeder der 40 Stadträte wird in den kommenden vier Jahren erhebliche Verantwortung übernehmen. Durchschnittlich werden jährlich rund 400 Sitzungen abgehalten, in denen unter anderem die Themen Stadtentwicklung, Bildung, Infrastruktur und Kultur behandelt werden.
Wahlbeteiligung und Demokratie
Im letzten Jahr lag die Wahlbeteiligung bei 48,61 Prozent. Ein Ziel der Stadtverwaltung ist es, diese Zahl in der anstehenden Neuwahl zu steigern. „Jede Stimme zählt“, betont Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer und lädt alle Bürger ein, ihr Wahlrecht aktiv zu nutzen. „Ihr Engagement entscheidet über die Vielfalt der Meinungen in unserer Stadt!“
Dank an die Wahlhelfer
Die Durchführung einer Wahl ist ein Gemeinschaftsprojekt, das die Unterstützung vieler engagierter Menschen erfordert. Dr. Grimmer bedankt sich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die sowohl in der Vorbereitung als auch am Wahltag und bei der Auszählung aktiv sind.
Auf zur Wahl!
Die Stadt Crailsheim und ihr OberbĂĽrgermeister rufen die BĂĽrger auf, die Chance zur Mitbestimmung zu ergreifen, sei es an der Wahlurne oder durch das Einreichen der Briefwahlunterlagen.