Auf der Lärm-Hitliste für Senftenberg rangiert die Briesker Straße ganz weit oben. Verkehrsexperten empfehlen im neuen Lärmaktionsplan eine Temporeduzierung auf 30.
Foto: Andrea Budich

Lärmbekämpfung in Senftenberg: Neuer Aktionsplan zur Verringerung der Lärmbelastung

Bürgerbeteiligung und bevorstehende Abstimmung über Maßnahmen

In Senftenberg wird der Lärmaktionsplan, wie von der EU vorgeschrieben, alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert. Ziel ist es, die Lärmbelastung zu verringern und die Lebensqualität der Einwohner zu verbessern. Laut den neuesten Erkenntnissen sind vor allem die Ortsdurchfahrt Sedlitz, die Bahnhofstraße, die Westpromenade und mehrere Abschnitte der Briesker Straße sowie die Straße des Bergmanns und die B96 betroffen.

700 Menschen nachts gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt

Die neuesten Untersuchungen zeigen, dass etwa 700 Menschen in Senftenberg nachts gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln ausgesetzt sind. Dies ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zu vor fünf Jahren, als nur 300 Personen betroffen waren. Die Grenzwerte liegen bei 55 dB nachts und 65 dB tagsüber.

Geschwindigkeitsreduktion und lärmmindernder Asphalt

Verkehrsexperte Michael Schreiber von der Ingenieurberatung empfiehlt verschiedene Maßnahmen zur Lärmreduzierung. Für mehrere Straßen wird eine Reduzierung der Geschwindigkeitslimit auf 30 km/h vorgeschlagen, unter anderem für zwei Abschnitte der Briesker Straße sowie die gesamte Bahnhofstraße. Zudem könnte der Einsatz von lärmminderndem Asphalt helfen, die Situation weiter zu verbessern.

Bürgerbeteiligung und bevorstehende Abstimmung

Trotz der amtlichen Lärm-Hitliste wurden von Bürgern weitere Lärm-Brennpunkte wie die Calauer Straße und der Steindamm genannt, die in der aktuellen Untersuchung nicht berücksichtigt wurden. Die Stadtverwaltung plant, diese und andere Punkte neu zu bewerten und Prioritäten neu zu setzen. Nach umfassender Bürgerbeteiligung wird der Lärmaktionsplan am 24. April in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung stehen. Der Bürgermeister betont, dass die endgültige Entscheidung über Maßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises liegt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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