Wichtige Weichenstellung: Technischer Ausschuss tagt
Neue Richtlinien für Baumpflanzung und Photovoltaik beschlossen – Gemeinderat entscheidet bald über GestattungsvertragFestlegung neuer Richtlinien für Baumpflanzungen und Photovoltaikanlagen in Schwetzingen
Am 19. März 2025 fand die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Schwetzingen statt, in der bedeutende Planungsleitlinien vorgestellt wurden. Diese Leitlinien betreffen sowohl die Baumpflanzung auf Parkplatzflächen als auch die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen.
Überarbeitete Planungsleitlinien im Detail
Bereits am 24. Juli 2024 hatte der Gemeinderat die ursprünglichen Planungsleitlinien verabschiedet. In der aktuellen Sitzung wurden diese jedoch weiter konkretisiert und angepasst. Die überarbeiteten Regelungen zielen darauf ab, die Qualität und Pflege von neu gepflanzten Bäumen sowie die Nutzung von Dachflächen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu verbessern.
Wichtige Anpassungen im Bereich Baumpflanzung
- Mindestqualität der Bäume: Neu zu pflanzende Bäume müssen bestimmten Mindestanforderungen in Bezug auf ihre Lebensfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an das städtische Umfeld genügen.
- Verteilung auf Stellplatzflächen: Die spezifische Verteilung und Anzahl der Bäume auf den Parkplatzflächen wurde klar geregelt, um eine optimale Begrünung zu gewährleisten.
- Pflegeverantwortung: Es wurden definitive Regelungen zur Pflege der Pflanzen getroffen, um sicherzustellen, dass die begrünte Umgebung langfristig erhalten bleibt.
Änderungen bei den Photovoltaik-Vorgaben
Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Erhöhung des Anteils der zu belegenden geeigneten Dachflächen von 60 % auf 70 %. Mit dieser Maßnahme sollen die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert und der CO₂-Ausstoß signifikant reduziert werden. Zudem wurde die Möglichkeit, die Photovoltaik-Pflicht durch Dachbegrünung zu mindern, gestrichen. Die neuen Anforderungen an Photovoltaikanlagen auf Stellplatzüberdachungen wurden klarer formuliert, wodurch Missverständnisse bei der Umsetzung vermieden werden sollen.
Weitere Themen des Technischen Ausschusses
Zusätzlich zu den Planungsleitlinien wurde ein Gestattungsvertrag zwischen der Schwetzinger Wohnbaugesellschaft (SWG) und der Stadt für das Grundstück Mannheimer Straße 24 behandelt. Dieses Grundstück, das sich zwischen der Fußgängerzone und dem zukünftigen Quartiersplatz im Bereich Capitol befindet, spielt eine zentrale Rolle im Sanierungsgebiet Herzogstraße – Schlossplatz. Der Gestattungsvertrag wird dem Gemeinderat am 9. April zur Abstimmung vorgelegt. Über die Ausgestaltung und Vergabe soll noch vor der Sommerpause entschieden werden.
Informationen zur Sitzung
Für alle Interessierten sind die vollständige Sitzung sowie die entsprechenden Vorlagen im Internet verfügbar unter: http:/ratsinfo.schwetzingen.de.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und freuen uns über Ihre Rückmeldungen zu den neuen Bestimmungen.