Erhebliche Entscheidungen im Gemeinderat Schwetzingen: Ein Blick auf die Zukunft der Stadt
Von der Ablehnung der Radbrücke bis hin zur Anpassung der Ehrenamtlichen-Entschädigungen – die Beschlüsse des Gemeinderats prägen den städtischen Entwicklungskurs.Am Abend des 29. Januar 2025 tagte der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen, um eine Vielzahl wichtiger Entscheidungen zu treffen. Diese umfassten den Verzicht auf den Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke, die Ablehnung geplanter Ferienwohnungen im Postgelände, die Anpassung der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Tätigkeiten sowie die Erhöhung des Erbbauzinses für das Grundstück der Tiefgarage in der Marstallstraße.
Verzicht auf den Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke
In einer bedeutenden Entscheidung beschloss der Gemeinderat, den geplanten Neubau einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Bahngleise nicht weiterzuverfolgen. Die Entscheidung basiert auf mehreren technischen und finanziellen Herausforderungen, die trotz der intensiven Vorarbeit nicht überwunden werden konnten.
Die vorgesehenen Baukosten von 15,45 Millionen Euro könnten aufgrund gestiegener Baupreise auf bis zu 17,27 Millionen Euro anwachsen. Diese Erhöhung würde die Förderquote des Bundes von ursprünglich 80 % auf ca. 53 % reduzieren, wodurch der Eigenanteil für die Stadt Schwetzingen von knapp 8 Millionen Euro eine untragbare Belastung darstellt.
Der Beschluss beinhaltet die offizielle Abwicklung des Projekts. Zukünftige städtische Entwicklungen können jedoch von den bereits erworbenen Flächen profitieren.
Ablehnung der Ferienwohnungen im Postgelände
Der Antrag des Vorhabenträgers zur Änderung des Nutzungsvertrags im Postgelände wurde abgelehnt. Die geplante Erweiterung der gewerblichen Nutzung in Form von Ferienwohnungen stand im Konflikt mit dem ursprünglichen Ziel, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Dieses Projekt war von Beginn an als Wohnprojekt konzipiert worden, und der Gemeinderat entschied, an diesem Ziel festzuhalten.
Aktualisierung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Eine neue "Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit" wurde beschlossen, die ab dem 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Die Entschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird angehoben, um deren wichtigen demokratischen Einsatz zu honorieren. Die neuen Sätze betragen für einen Einsatz bis zu 6 Stunden 65 EUR und für mehr als 6 Stunden 75 EUR. Weitere Entschädigungen sind ebenfalls für Schulungen und Reservekräfte vorgesehen.
Erhöhung des Erbbauzinses für die Tiefgarage Marstallstraße
Der Gemeinderat stimmte einer Erhöhung des Erbbauzinses für die Tiefgarage in der Marstallstraße zu. Ab dem 01. Juli 2025 wird der Zins um 31,88 % auf 39.384 Euro pro Jahr steigen. Diese Erhöhung basiert auf den Anpassungskriterien des Verbraucherpreisindex und des Indexes der Bruttoverdienste, die im entsprechenden Erbbauvertrag festgelegt sind.
Diese Entscheidungen unterstreichen den klaren Fokus des Gemeinderats auf finanzielle Verantwortung und dem Erhalt von Wohnraum. Zukünftige Entwicklungen werden sich sicherlich weiterhin an diesen Leitlinien orientieren.