Vorsicht - Krötenwanderung auf der Rogahner Straße

Geschwindigkeitsbegrenzung und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Amphibien

Auf der Rogahner Straße am Bereich der Ostorfer Seen erleben Autofahrer derzeit erhöhte Aktivität von Erdkröten. Diese Amphibien sind auf ihrer jährlichen Wanderung zu den Laichgewässern. Um die Sicherheit der Tiere während dieser kritischen Zeit zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Schwerin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern zwischen 18 und 23 Uhr eingeführt.

Bitte um erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme

Die Naturschutzbehörde der Stadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam und vorsichtig zu fahren. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Schutz der Erdkröten, sondern auch den ehrenamtlichen Helfern, die in diesen Stunden im Einsatz sind, um die Kröten sicher über die Straße zu bringen und am Laichgewässer freizulassen.

Regelung gilt bis Ende April

Die Geschwindigkeitsbegrenzung und die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen auf der Rogahner Straße sind zunächst bis Ende April gültig. Die Stadt bittet alle Autofahrer, sich an die Vorgaben zu halten und so einen Beitrag zum Schutz der lokalen Tierwelt und der freiwilligen Helfer zu leisten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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