Vermittlung von Konflikten in Schwerin

Neues Beratungsangebot der Schiedsstelle für eine außergerichtliche Lösung von Streitigkeiten

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin bietet eine wertvolle Alternative zur gerichtlichen Klärung von Streitigkeiten. Ihre Kernkompetenz liegt in der Vermittlung zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie zwischen diesen und Unternehmen, Vereinen oder anderen Einrichtungen. Ziel ist es, Konflikte außergerichtlich zu lösen und den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Breites Spektrum an Streitigkeiten

Die Schiedsstelle bearbeitet ein breites Spektrum an Fällen: von Nachbarschaftsstreitigkeiten und Lärmbelästigungen über Ärger wegen mangelhafter Reparaturen bis hin zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Auch in Fällen von Beleidigung, Verleumdung, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch kann die Schiedsstelle angefragt werden.

Nächster Beratungstermin

Das Beratungsangebot findet regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat statt, das nächste Mal am 18. April 2024. Die Sprechstunde wird im Stadthaus, Raum 4057, von 17 bis 18 Uhr angeboten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nach Vereinbarung auch am Wochenende oder nach Feierabend Beratungstermine wahrzunehmen.

Ehrenamtlicher Einsatz fĂĽr die Gemeinschaft

Die ehrenamtlich tätigen Schiedsleute der Schiedsstelle tragen durch ihre geschulte und neutrale Vermittlung dazu bei, dass sich die Parteien auf schnelle, kostengünstige und individuelle Lösungen einigen können, ohne ein Gericht einschalten zu müssen. In manchen Fällen, insbesondere bei nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten, ist die Inanspruchnahme der Schiedsstelle sogar gesetzlich vorgesehen, bevor ein Gericht angerufen werden darf. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen die Schiedsstelle nicht vermitteln kann, wie bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.

Die Landeshauptstadt Schwerin ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, bei Bedarf das Angebot der Schiedsstelle in Anspruch zu nehmen und so zu einer konstruktiven Konfliktlösung beizutragen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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