Schwerin sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Bewerbungen bis 10. Oktober 2025 für Amtsperiode 2026–2031 möglich – Mitwirken an sozialgerichtlichen Entscheidungen

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Sozialgericht gesucht

Die Landeshauptstadt Schwerin lädt engagierte Bürgerinnen und Bürger ein, sich bis zum 10. Oktober 2025 als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 2026 bis 2031 zu bewerben. Voraussetzung sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 25 Jahren sowie keine Bindung an bestimmte Träger oder Institutionen, die im Streitigkeitsbereich des Gerichts tätig sind. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken gemeinsam mit Berufsrichtern an der Urteilsfindung mit und stärken so die demokratische Legitimation der Rechtsprechung.

Bewerbung und Kontakt

Die schriftlichen Bewerbungen sind bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, Postfach 11 10 42, 19010 Schwerin, einzureichen. Für Fragen steht die Wahlbehörde telefonisch unter 0385 545-1715 zur Verfügung. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular sind online unter schwerin.de/ehrenamtliche-richter erhältlich.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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