Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Die Stadt Schwerin informiert Sie über wichtige Änderungen im Verkehr.
Diese Änderungen gibt es wegen Bauarbeiten und dem Weihnachtsmarkt.
Viele Menschen sind betroffen:
Hier finden Sie die wichtigsten Infos für Sie und Ihre Nachbarschaft.
Der Schulzenweg ist gesperrt.
Die Sperrung geht von Montag, 17. November 2025, 8:30 Uhr
bis Freitag, 19. Dezember 2025, 17:00 Uhr.
Die Sperrung gilt von der Rogahner Straße bis 40 Meter nach dem Bahnübergang.
Bitte fahren Sie eine Umleitung:
Der Weihnachtsmarkt läuft vom 14. November 2025 bis 18. Januar 2026.
In dieser Zeit ist die Arsenalstraße am Südufer vom Pfaffenteich gesperrt.
Es gibt besondere Regeln für verschiedene Verkehrsteilnehmer:
Zeiten:
Erlaubt ist:
Zeitraum: 24. November bis 30. Dezember 2025
Erlaubt ist:
Durch den Weihnachtsmarkt darf man in diesen Straßen nicht parken:
Am Schelfmarkt gibt es eine Haltverbotszone.
Bitte beachten Sie diese Verbote.
In der Fußgängerzone gelten neue Lieferzeiten:
Während der Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes ist Radfahren in der Fußgängerzone verboten.
Für Besucherinnen und Besucher gibt es neue Fahrradstellplätze:
Individualverkehr bedeutet:
Verkehr mit eigenen Fahrzeugen, zum Beispiel:
Das ist anders als der öffentliche Verkehr, wie Busse oder Bahnen.
Die Maßnahmen sorgen für Ihre Sicherheit.
Bitte beachten Sie Umleitungen und Regeln.
Mehr Infos bekommen Sie bei der Stadtverwaltung Schwerin.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Schwerin
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 10:12 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.