Schiedsstelle Schwerin: Konflikte ohne Gericht lösen

Am 18. Dezember bietet die Schiedsstelle im Stadthaus Beratung bei Nachbarschaftsstreit, leichter Körperverletzung und mehr

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin hilft Bürgern, Vereinen und Unternehmen, Konflikte wie Nachbarschaftsstreitigkeiten oder leichte Körperverletzungen außergerichtlich zu klären. Am 18. Dezember 2025 steht das nächste Beratungsangebot von 17 bis 19 Uhr im Stadthaus, Packhof 2-6, Raum 4057, zur Verfügung. Das Verfahren ist kostengünstig, bürgernah und in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.

Schlichtungsangebot in Schwerin

Die ehrenamtlichen Schiedsleute vermitteln bei Streitigkeiten, um schnelle und einvernehmliche Lösungen ohne Gerichtsverfahren zu ermöglichen.

Wann hilft die Schiedsstelle?

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Lärmbelästigungen
  • Reparaturärger
  • Schadensersatzforderungen
  • Beleidigungen, Verleumdungen
  • Leichte Körperverletzung
  • Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch

Wer kann das Angebot nutzen?

Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine und sonstige Einrichtungen in Schwerin. Ausgenommen sind Konflikte aus Unterhalts-, Arbeitsrecht oder mit öffentlichen Stellen.

Sprechzeiten

Regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat von 17 bis 19 Uhr im Stadthaus, Raum 4057; bei Bedarf auch abends oder am Wochenende.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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