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Fördermittel für Kriminalitätsprävention in Schwerin

Nur noch wenige Tage bis zur Deadline: Nutzen Sie die Chance auf finanzielle Unterstützung für innovative Projekte zur Kriminalitätsprävention!
Von Redaktion Schwerin
23.04.2024, 14:30 Uhr2 Min. Lesezeit
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Der kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung in Schwerin hat bekannt gegeben, dass in diesem Jahr Projekte zur Vorbeugung von Kriminalität finanziell unterstützt werden können. Dank der Förderung durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung stehen insgesamt 3.900 Euro zur Verfügung.

Details der Fördermöglichkeit

Gefördert werden Projekte, die sich insbesondere der Prävention von Kriminalität im öffentlichen Raum widmen. Auch Initiativen zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie andere präventive Maßnahmen sind förderfähig. Interessierte Projektträger können ihre Anträge noch bis zum 31. Mai einreichen.

Antragsverfahren und Durchführungszeitraum

Die notwendigen Antragsformulare sind auf der Webseite der Stadt Schwerin abrufbar. Alle Projekte, die eine Förderung erhalten, sollten im Zeitraum von Juli bis Ende November 2024 umgesetzt werden.

Abschließende Informationen

Projektträger werden gebeten, ihre Anträge rechtzeitig einzureichen und die erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt auszufüllen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Der Rat für Kriminalitätsvorbeugung betont, dass kein genereller Anspruch auf Förderung besteht und jeder Antrag individuell geprüft wird.

Für weitere Informationen können Interessierte die offizielle Website der Stadt Schwerin besuchen.

Quellenangaben und Änderungsprotokoll
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