Verkehrsberuhigte Innenstadt in Schwäbisch Hall

Sperrung an Wochenenden für mehr Aufenthaltsqualität

Die Stadt Schwäbisch Hall setzt auch dieses Jahr ihre Bemühungen zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt fort. Ab dem 1. Juni wird ein Teilbereich, inklusive Marktstraße, Hafenmarkt und Haalstraße, an Wochenenden für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Diese Regelung gilt vom Samstag um 16 Uhr bis Montag um 7 Uhr und dauert bis zum 30. September. Anwohner sind von der Sperrung ausgenommen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in diesen Bereichen zu erhöhen, bis ein dauerhaftes Verkehrskonzept umgesetzt ist.

Zugang zur Innenstadt bleibt erhalten

Trotz der Sperrung bleibt der Zugang zur Innenstadt für motorisierte Fahrzeuge erhalten. Parkplätze und Tiefgaragen können weiterhin angefahren werden, lediglich die Durchfahrt durch die genannten Straßen ist eingeschränkt. Zusätzlich ist während des Sperrzeitraums eine Bürgerbeteiligung geplant, die es den Bürgern ermöglicht, Einfluss auf die zukünftige Verkehrsgestaltung zu nehmen.

Initiiert durch Gemeinderatsanträge

Die Maßnahme geht auf Anträge aus dem Gemeinderat zurück und wird von der Stadtverwaltung unterstützt. Sie ist Teil eines größeren Versuchs, die Innenstadt von Schwäisch Hall verkehrsfreundlicher und attraktiver für Fußgänger und Anwohner zu gestalten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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