Terminpflicht im Bürgeramt Schwäbisch Hall startet im Februar
Wegen der Landtagswahl 2026 sind Termine vom 1. Februar bis 8. März online oder telefonisch zu vereinbaren – Ausnahmen gelten für WahlunterlagenTerminpflicht im Bürgeramt Schwäbisch Hall vom 1. Februar bis 8. März 2026
Die Stadt Schwäbisch Hall führt wegen der Landtagswahl 2026 im Bürgeramt vom 01.02. bis 08.03.2026 eine Terminpflicht ein, um den Ablauf effizienter zu gestalten. Termine können online auf der städtischen Webseite oder telefonisch unter der Behördennummer 115 vereinbart werden. Ausgenommen sind Wahlangelegenheiten wie die Beantragung oder Abholung von Briefwahlunterlagen, die weiterhin ohne Termin möglich sind.