
Sicherheitsaufruf an Waldbesitzer: Lichtraumprofil an Waldwegen frei halten
Stadtverwaltung Schwäbisch Hall fordert erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit und Sicherheit der Waldwege bis zum 31. Oktober 2024Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, zusammen mit dem Landratsamt, appelliert an alle Waldbesitzer, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich des Lichtraumprofils über den Waldwegen zu gewährleisten. Die Erschließung der Wälder durch Wege ist eine grundlegende Voraussetzung für eine effektive Waldbewirtschaftung, da ohne diese Pfade keine Holzernte, Verkauf oder Transport möglich sind. Ein funktionierendes Wegesystem ist daher essentiell für den Wert und die Nutzungsfähigkeit des Waldes.
Probleme durch unzureichende Lichtraumprofile
In Teilen des Gemeindegebiets von Schwäbisch Hall gibt es bereits Schwierigkeiten, sodass einige Wege nicht mehr sicher für LKW-Befahrungen sind. Ein unzureichendes Lichtraumprofil führt oft zu schlechter Sicht und kann gefährliche Situationen herbeiführen, inklusive der Gefahr, dass LKW von der Wegstrecke abkommen. Zusätzlich ist es für den Erhalt der Wege von großer Bedeutung, dass diese durch ein angemessenes Lichtraumprofil schnell trocknen können.
Spezifische Anforderungen an das Lichtraumprofil
Für die Einhaltung eines korrekten Lichtraumprofils ist es erforderlich, dass über die gesamte Wegbreite und mindestens 2 Meter ab Schotterkante beidseitig eine Höhe von 4,50 Metern frei von Ästen und Überwuchs bleibt. Es sollte darauf geachtet werden, dass weder auf dem Bankett noch im Graben Bäume oder Sträucher wachsen.
Verantwortlichkeiten und Fristen
Die Stadt Schwäbisch Hall unterhält bestimmte Wege und fordert insbesondere die an diese Wege angrenzenden Waldbesitzer auf, bis zum 31. Oktober 2024 ein ausreichendes Lichtraumprofil zu schaffen. Sollten die Waldbesitzer diesen Anforderungen nicht nachkommen, wird das Forstamt im Auftrag der Stadt die notwendigen Maßnahmen ergreifen und die Wege entsprechend freischneiden. Betroffen von diesen Maßnahmen sind unter anderem der Wacholderweg und der Bauernschnabweg.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen oder Bedenken können sich Betroffene an die zuständigen Behörden wenden. Es ist jedoch zu beachten, dass dies die Waldbesitzer nicht von ihrer Pflicht entbindet, die Lichtraumprofile ordnungsgemäß freizuhalten.
Die Stadtverwaltung und das Landratsamt bitten alle betroffenen Waldbesitzer, dieser Aufforderung nachzukommen und die Sicherheit sowie die Zugänglichkeit der Waldwege zu gewährleisten.

