Schwäbisch Hall ruft Auslandsbürger zur Adressaktualisierung auf

Bis 14. November 2025 müssen persönliche Meldungen beim Bürgerbüro eingehen, um traditionelle Grüße und Infos sicher zuzustellen

Die Stadt Schwäbisch Hall bittet Hallerinnen und Haller im Ausland, ihre Adressdaten bis zum 14. November 2025 direkt beim Büro der Bürgerbeauftragten zu aktualisieren. Nur persönliche Meldungen werden aus Datenschutzgründen akzeptiert. Angehörige oder Bekannte können Betroffene auf die Möglichkeit hinweisen. So soll gewährleistet werden, dass traditionelle Grüße und Informationen der Stadt zuverlässig an alle Empfänger gelangen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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