Verlängerung der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans in Schleswig

Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 24. Juni 2024 die Möglichkeit, den Entwurf des Plans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben

SCHLESWIG. Die Stadt Schleswig hat bekanntgegeben, dass die Auslegung ihres Lärmaktionsplans verlängert wird. Ziel des Plans ist die Minderung und Prävention von Lärmbelastungen in der Kommune. Die Entwicklung des Plans erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern und basiert auf den §§ 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Öffentliche Auslegung bis Ende Juni

Ursprünglich sollte die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans am 5. Juni 2024 enden. Nun hat die Stadt beschlossen, die Frist bis zum 24. Juni 2024 zu verlängern. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, zur Einsicht bereit.

Öffnungszeiten für die Einsichtnahme

Interessierte können den Entwurf zu den regulären Öffnungszeiten einsehen: Montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:30 bis 18:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten können vereinbart werden.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Auslegungsfrist haben Bürger die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Anregungen und Fragen zum Lärmaktionsplan können ebenfalls während der Auslegungsfrist eingereicht werden. Darüber hinaus ist der Plan auch online einsehbar.

Für weitere Informationen steht das Sachgebiet Stadtplanung zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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