Übersetzung in Einfache Sprache

Schutz für obdachlose Menschen bei Kälte in Schleswig

Die Stadt Schleswig hilft Menschen ohne Wohnung.
Es ist jetzt sehr kalt. Es gibt Schnee und Sturm.

Darum gibt es mehr Hilfen für diese Menschen.
Die Stadt will sie vor Krankheit schützen.

Notschlafstätte am Wochenende geöffnet

Am kommenden Wochenende ist die Notschlafstätte offen.
Eine Notschlafstätte ist ein Ort zum Schlafen für obdachlose Menschen.
Hier finden sie Wärme und Schutz vor dem Wetter.

Die Notschlafstätte ist hinter dem Rathaus.
Sie bleibt die ganze Zeit offen.

Wer Hilfe braucht, kann einfach kommen.
Die Polizei hilft beim Zugang zur Notschlafstätte.
So bekommen Betroffene schnell Hilfe, auch nachts.

Bitte achten Sie auf obdachlose Menschen

Die Stadt bittet alle Menschen:

  • Achten Sie auf Menschen ohne Wohnung.
  • Wenn Sie jemanden in Gefahr sehen, helfen Sie bitte.
  • Sagen Sie es weiter oder rufen Sie Hilfe.

Bei Kälte ist gute Hilfe sehr wichtig.

Warum macht die Stadt das?

Die Stadt Schleswig sorgt sich um obdachlose Menschen.
Sie hat eine besondere Pflicht, ihnen zu helfen.
Die zusätzlichen Hilfen sollen Leben schützen.

Die Stadt will auch alle Menschen für das Thema sensibilisieren.

Wenn es kalt wird, reagiert die Stadt schnell und flexibel.
So bekommen Menschen ohne Zuhause weiterhin Hilfe.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Schleswig

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Fr, 9. Jan um 15:01 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

24837 Schleswig-Annettenhöh
Mehr zum Ort 24837 Schleswig-Annettenhöh
Hintergrundbild von Redaktion Schleswig
R
Redaktion Schleswig

Umfrage

Wie sollte Ihre Stadt mit obdachlosen Menschen in extremen Wetterlagen umgehen?
Durchgehende Notschlafstellen, auch an Wochenenden und nachts
Strenge Zugangskontrollen über Polizei zur Sicherheit
Bürger aktiv einbinden, um hilfsbedürftige Personen zu melden
Mobile Notfallteams, die Betroffene direkt aufsuchen
Keine Sondermaßnahmen – Eigenverantwortung der Betroffenen