Stadt Rosenheim stellt Bebauungsplanverfahren ein
Neuausrichtung auf Gewerbegebiet Hanserfeld – Südwest geplantDie Stadt Rosenheim gibt bekannt, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 30 „Möslstraße Nord“ – 4. Teiländerung offiziell eingestellt wird. Diese Entscheidung traf der Stadtrat in seiner Sitzung vom 13. März 2024 nach einer langen Phase der Überlegungen.
Geltungsbereich und Schwierigkeiten
Das betroffene Areal umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 64 sowie die gesamte Flurnummer 66/2 in der Gemarkung Westerndorf St. Peter. Das Verfahren, das nunmehr bereits seit einem Jahrzehnt ruht, stand vor allem aufgrund des schmalen Grundstückszuschnitts vor erheblichen Herausforderungen, die eine Realisierung von Vorhaben in diesem Bereich deutlich erschwerten.
Neuausrichtung der städtischen Planung
Als Reaktion auf die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 30 lenkt die Stadt Rosenheim ihr Augenmerk nun auf den Bebauungsplan Nr. 208 „Gewerbegebiet Hanserfeld – Südwest“. Mit diesem Plan verfolgt die Stadt das Ziel, ein Gewerbegebiet auszuweisen und somit die lokale Wirtschaft zu stärken und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Zugänglichkeit und weitere Informationen
Die Stadt Rosenheim betont, dass persönliche Vorsprachen in Angelegenheiten der Stadtplanung und -entwicklung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Für weitere Informationen und aktuelle Neuigkeiten verweist die Stadtverwaltung auf ihre Präsenzen auf bekannten Social-Media-Plattformen sowie auf ihre offizielle Webseite.
FĂĽr die BĂĽrgerinnen und BĂĽrger von Rosenheim bedeutet diese Entwicklung eine Neuausrichtung in der Stadtplanung, die neue Chancen und Perspektiven fĂĽr die lokale Wirtschaft mit sich bringt.