
Soforthilfen für Hochwasseropfer in Rosenheim
Finanzielle Unterstützung und Antragsmodalitäten nach dem Unwetter in der StadtNach den schweren Unwettern Ende Mai hat die Stadt Rosenheim den Start eines Soforthilfeprogramms bekanntgegeben. Betroffene Bürger können ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen. Dies betrifft sowohl Schäden an Hausrat als auch spezifische Ölschäden an Gebäuden.
Details zu den Fördermöglichkeiten
Die Stadtverwaltung Rosenheim stellt bis zu 5.000 Euro für zerstörten Hausrat zur Verfügung. Für Ölschäden, die an Gebäuden entstanden sind, können Betroffene bis zu 10.000 Euro erhalten. Bei der Berechnung der Hilfen wird jedoch ein Abschlag von 50 Prozent vorgenommen, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre, aber keine entsprechende Versicherung vorliegt.
Antragsstellung und Fristen
Die Antragsformulare sind auf der städtischen Webseite zugänglich und müssen bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Zu beachten ist, dass Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.
Zuständigkeiten für verschiedene Betroffene
Während sich Privatpersonen direkt an die Stadtverwaltung wenden können, sind für Unternehmen und Freiberufler die Regierung von Oberbayern und für landwirtschaftliche Betriebe das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.
Kontaktmöglichkeiten
Für Rückfragen zur Soforthilfe steht eine spezielle Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, die an Wochentagen erreichbar ist.
Weitere Informationen
Die Stadt Rosenheim weist zudem darauf hin, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Weitere Informationen können auch auf den sozialen Medien der Stadt abgerufen werden.