Neuer Flächennutzungsplan für Rosenheim: Marienberger Straße Nord

Öffentliche Beteiligung startet zur Entwicklung eines vielseitigen Quartiers

Frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans in Rosenheim

Neue Bebauungspläne für die Marienberger Straße Nord

Rosenheim. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. April 2024 die Einleitung der beiden Verfahren zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 „Marienberger Straße Nord“ sowie zum Bebauungsplan Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“ beschlossen. Die zugehörigen Planentwürfe wurden dabei gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanter Behörden freigegeben.

Ziel der Bebauungsplanung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“ soll eine Bebauung ermöglicht werden, die insbesondere ein Quartier mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen vorsieht. Dazu gehören wesentliche Anteile an Wohnbebauung, Dienstleistungen, Nahversorgung und hochschulnahem Gewerbe.

Lage und Beschaffenheit des Planungsgebiets

Das Planungsgebiet befindet sich am nördlichen Stadteingang von Rosenheim, westlich der stark frequentierten Westerndorfer Straße (B15) und hat eine Größe von rund 10,54 Hektar. Es wird im Westen von der Bahnlinie Rosenheim - Wasserburg am Inn - Mühldorf, im Norden durch den angrenzenden Siedlungsbereich von Westerndorf St. Peter, im Südosten durch den Hochschulkomplex der Kernstadt Rosenheim und im Südwesten durch Wohnbebauung begrenzt. Derzeit ist die Fläche größtenteils unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt.

Öffentliche Beteiligung und Einsichtnahme

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 29. August 2024 bis einschließlich 2. Oktober 2024 statt und wird als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Die Vorentwürfe zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 und zum Bebauungsplan Nr. 204, sowie die zugehörigen Erläuterungen, sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar.

Weitere Informationen und Einsicht im Rathaus

Ergänzend zu den Online-Veröffentlichungen können die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung auch im Foyer des Rathauses in der Königstraße 24 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung gebeten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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