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Wichtige Infos zur Wahl in Rheine im September 2025

Am 14. September 2025 findet in Rheine die Kommunalwahl statt.
Außerdem gibt es an diesem Tag eine Wahl für den Integrationsrat.

Viele Menschen wollen per Briefwahl wählen.
Bis jetzt haben schon 12.000 Leute Briefwahl beantragt.
Das sind etwa 20 von 100 wahlberechtigten Personen.
Für die Integrationsratswahl haben fast 600 Menschen Briefwahl genutzt.


Wichtige Fristen bei der Briefwahl

Sie müssen den Wahlbrief bis zum Wahltag abgeben.
Das ist am 14. September 2025, bis 16 Uhr.

Für die Kommunalwahl benutzen Sie bitte den roten Umschlag.
Für die Integrationsratswahl benutzen Sie den orangen Umschlag.

Wahlbriefe, die später ankommen, werden nicht gezählt.

Sie können am Wahltag auch selbst ins Wahllokal gehen.


Wie beantragen Sie den Wahlschein?

Ein Wahlschein erlaubt die Briefwahl.

So können Sie den Wahlschein beantragen:

  • Mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Schriftlich oder mündlich, zum Beispiel Brief oder persönlich
  • Online über die Website der Stadt Rheine

Telefonisch geht die Beantragung nicht.

Folgende Angaben brauchen Sie im Antrag:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse und, wenn nötig, eine andere Versandadresse

Wichtige Termine zur Wahlscheinbeantragung

  • Letzter Tag für die Beantragung: Freitag, 12. September 2025
  • Bei plötzlicher Krankheit können Sie bis zum 14. September 2025, 15 Uhr, den Wahlschein beantragen
  • Online können Sie den Antrag bis Mittwoch, 10. September 2025, 12 Uhr stellen

Online beantragen mit QR-Code

Auf der Website der Stadt Rheine gibt es ein einfaches Formular.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht ein QR-Code.
Diesen scannen Sie mit dem Handy.
Dann geben Sie nur Geburtsdatum und Adresse ein.
Der QR-Code ist persönlich für Sie gemacht.

Mehr Infos finden Sie hier: www.rheine.de/briefwahl


Briefwahl vor Ort und Barrierefreiheit

Sie können die Briefwahlunterlagen auch im Neuen Rathaus abholen.
Oder Sie geben Ihre Stimme direkt dort ab.
Dafür brauchen Sie einen gültigen Ausweis.

Wahlschein bedeutet:
Sie dürfen außerhalb Ihres Wahllokals wählen. Zum Beispiel per Brief.

Sie brauchen keine Wahlbenachrichtigung, um zu wählen.
Wenn Sie die Unterlagen für jemanden anderen holen, brauchen Sie eine Vollmacht schriftlich.


Öffnungszeiten des Wahlamts

  • Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag, 6. September 2025: 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Freitag, 12. September 2025: 8:00 bis 15:00 Uhr
  • Samstag, 13. September 2025: 10:00 bis 12:00 Uhr (für Krankheitsfälle und verlorene Wahlscheine)

Das Wahlamt ist barrierefrei im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses.


So sind Sie gut vorbereitet zur Wahl

Wollen Sie per Briefwahl wählen?
Dann denken Sie an die Fristen und die Zeit für den Postweg.
Sie sollten den Antrag möglichst früh stellen.
Oder wählen Sie direkt im Rathaus.

Am Wahltag können Sie wie immer ins Wahllokal gehen.

So funktioniert die Wahl in Rheine sicher und einfach!


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Rheine

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Veröffentlicht am: Do, 4. Sep um 13:00 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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