Brutzeit-Schutz in Ravensburg startet wieder
Ab 1. März sind radikale Gehölzschnittmaßnahmen bis Ende September verboten – Stadt bittet um Rücksicht auf VögelAb dem 1. März gilt in Ravensburg wieder der gesetzliche Schutz der Brutzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz, der das radikale Schneiden von Gehölzen bis Ende September untersagt. Gartenbesitzer dürfen nur schonende Form- und Pflegeschnitte vornehmen, die Vogelnester nicht beeinträchtigen, und bei Bedarf Zuwachs zur Verkehrssicherheit entfernen. Verstöße gegen diese Regeln können rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Stadt appelliert an alle Bürger, mit Rücksicht die heimischen Vögel und ihre Lebensräume zu schützen.