Pforzheim öffnet Wahlrecht für Jugendliche ab 16

Landtagswahl am 8. März mit neuer Stimmabgabe und verlegten Wahllokalen – Frist für Briefwahl endet am 6. März

Bei den Landtagswahlen am 8. März in Pforzheim wurde das aktive Wahlrecht auf 16- und 17-Jährige ausgeweitet. Erstmals können die Wähler zwei Stimmen abgeben: eine für Direktkandidaten und eine für die Landesliste, wobei die Sitzverteilung im Landtag hauptsächlich nach Zweitstimmen erfolgt. Zudem wurden drei Wahllokale verlegt, wofür Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung beachten sollten. Die Briefwahl ist bis 6. März 15 Uhr möglich und kann schriftlich, per Fax, E-Mail, online oder persönlich beantragt werden; die Wahlbriefe müssen am Wahltag beim Wahlamt eingegangen sein.

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