Northeim vereinfacht Gewerbemeldungen ab 2025

Neue digitale Regeln erleichtern Standortwechsel ohne Abmeldung

Neue Regeln für Gewerbemeldungen in Northeim ab November 2025

Ab dem 1. November 2025 müssen Gewerbetreibende bei Standortverlegungen in eine andere Gemeinde lediglich eine Anmeldung bei der neuen Behörde unter dem Meldegrund „Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk“ vornehmen; eine Abmeldung bei der alten Behörde entfällt. Zusätzlich ermöglicht die Stadt Northeim die Online-Buchung von Terminen sowie digitale Gewerbemeldungen über ihr Serviceportal. Diese Maßnahmen reduzieren Bürokratie und verbessern den Standortwechsel für Unternehmen durch mehr Flexibilität und zeitgemäße digitale Angebote.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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