Neue Kita-Vereinbarung in Neustadt

Stadtrat stimmt zu

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat bekanntgegeben, dass der Stadtrat einstimmig der neuen Kita-Rahmenvereinbarung zugestimmt hat. Die Vereinbarung ist rückwirkend zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Für die Umsetzung sind im Haushalt 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro vorgesehen.

Hintergrund der Vereinbarung

Die Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung entstand nach Änderungen im KiTa-Zukunftsgesetz der Landesregierung. Die bisher festgelegten Regelungen zum Eigenanteil der freien Träger wurden durch eine erforderliche „angemessene Eigenleistung“ ersetzt, und die Verhandlungsbefugnisse gingen an die Kommunen über.

Übergangsregelung festgelegt

Nach der gesetzlichen Änderung einigten sich die Träger und die Stadt vorläufig darauf, die alten Regelungen beizubehalten, welche die Stadt verpflichten, 90 Prozent der Personalkosten sowie pauschale Zuschüsse zu Sachkosten zu übernehmen. Nach zähen Verhandlungen wurde eine Übergangsregelung beschlossen, die nun zu einer Erhöhung der städtischen Zuschüsse auf 102,5 Prozent der förderfähigen Personalkosten führt. Diese setzen sich aus 99 Prozent Personal- und 3,5 Prozent Materialkosten zusammen.

Finanzielle Auswirkungen

Die neuen Regelungen führen zu Mehrkosten von 1,5 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022. Die erforderlichen Mehraufwendungen für die Jahre 2023 und 2024 wurden bereits in den städtischen Haushalten berücksichtigt.

Vertragslaufzeit und Zukunftsaussichten

Der aktuelle Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2024. Über die Fortführung der Regelungen in den folgenden Jahren wird noch entschieden. Weitere Informationen zur Kita-Rahmenvereinbarung und deren Auswirkungen werden in Kürze erwartet.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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