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Sicherheit und Sauberkeit auf Gehwegen in Neumarkt

Die Stadt Neumarkt erinnert Sie als Grundstückseigentümer.
Sie haben eine wichtige Aufgabe für die Sicherheit.

Sie müssen öffentliche Gehwege sauber und sicher halten.
Das steht in Gesetzen, zum Beispiel:

  • Straßenreinigungs-Sicherungsverordnung (StrRSVO)
  • Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Was bedeutet das konkret?

Äste und Sträucher dürfen nicht auf Gehwege ragen.
Wenn Pflanzen zu groß sind, sind Gehwege nicht sicher.
Auch viel Unkraut kann gefährlich sein.

Sie müssen das sogenannte Lichtraumprofil freihalten.
Lichtraumprofil heißt: Der Bereich über Gehwegen und Straßen.
Dort dürfen keine Äste oder andere Hindernisse sein.
So können Menschen und Autos problemlos vorbei.

Wichtige Regeln für Sie

  • Über Gehwegen muss mindestens 2,50 Meter Platz sein.
  • Über Straßen braucht es mindestens 4,50 Meter Platz.
  • Sträucher und Hecken müssen Sie zurückschneiden.
  • Verkehrszeichen und Schilder müssen immer gut sichtbar sein.
  • Die Gehwege sollen sauber und gepflegt sein.

Was soll Sie tun?

Die Stadt bittet Sie:
Machen Sie die Pflege der Gehwege bald.
So bleibt der öffentliche Raum sicher und sauber.

Wer hilft bei Fragen?

Sie können die Tiefbauverwaltung der Stadt anrufen.
Hier sind die Kontaktdaten:

Oder Sie rufen die Stadtverwaltung an:
Telefon: 09181/255-139

Mehr Infos gibt es auf der Website:
Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Die Stadt Neumarkt dankt Ihnen.
Mit Ihrer Hilfe bleiben Gehwege sicher für alle. ```


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Neumarkt in der Oberpfalz

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Veröffentlicht am: Di, 3. Jun um 11:47 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Nur wer ständig kontrolliert wird, wird seine Pflichten erfüllen
Das Zurückschneiden und Reinigen ist mühsam, aber notwendig für alle
Gehwege sollten komplett von der Stadt gepflegt werden, nicht von privaten Eigentümern