Neuer Standesbeamter für Neumarkt i.d.OPf.

Aufgaben, Erweiterungen und Freude über die Bestellung

In der jüngsten Sitzung des Stadtrates am 16. Mai 2024 wurde der Beschluss gefasst, den Ersten Bürgermeister Marco Gmelch als Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Neumarkt i.d.OPf. zu bestellen. Seine Bestellung tritt mit Wirkung vom 22. Juli 2024 in Kraft.

Gesetzliche Grundlagen und Aufgabenbereiche

Nach der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) haben Gemeinden die Möglichkeit, ihre Bürgermeister als Standesbeamte mit einem eingeschränkten Aufgabenbereich zu bestellen. Diese Regelung ermöglicht es auch ohne die üblichen Qualifikationsvoraussetzungen, die Bürgermeister ausschließlich für die Durchführung von Eheschließungen und den damit verbundenen Beurkundungen zu autorisieren. Andere standesamtliche Aufgaben, wie die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, bleiben davon ausgeschlossen.

Erweiterte Möglichkeiten für Trauungen

Das Standesamt Neumarkt hat in den letzten Jahren die Möglichkeiten für Trauungen sowohl räumlich als auch zeitlich erweitert. Im Rahmen dieser Erweiterungen ist geplant, dass die Bürgermeister in Zukunft einmal pro Quartal an einem Samstagvormittag und an einem Freitagnachmittag Trauungen durchführen, zusätzlich zu den Terminen auf Anfrage.

Freude über die neue Bestellung

Die Stadt Neumarkt hat ein Bild veröffentlicht, auf dem der Rechtsdirektor Andreas Werner, die Zweite Bürgermeisterin Gertrud Heßlinger, der Erste Bürgermeister Marco Gmelch und der Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn ihre Freude über die neue Bestellung zum Ausdruck bringen. Dies markiert einen wichtigen Schritt in der Anpassung der städtischen Dienstleistungen an die Bedürfnisse der Bürger.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Stadt Neumarkt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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