Kommunalwahl 2026: So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen

Neumarkt i.d.OPf.: Ab 16. Februar möglich – Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe am 8. März

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. bietet zur Kommunalwahl am 8. März 2026 verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen an, darunter online, postalisch, per Einwurf oder persönliche Abholung ab 16. Februar 2026. Die Unterlagen dürfen gemäß gesetzlicher Regelung erst ab diesem Datum ausgegeben werden. Am Wahltag ist für die persönliche Stimmabgabe der Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein amtliches Ausweisdokument mitzubringen; die Auszählung der Stimmen beginnt ab 18 Uhr.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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