Glätte-Chaos in Neumarkt: Winterdienst unter Hochdruck

Bauhof-Mitarbeiter seit drei Uhr im Einsatz – Bürger müssen Gehwege selbst räumen!
**Neumarkt, 15. Januar 2025** **Winterdiensteinsatz bei extrem glatten Straßen** In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages wurde die Stadt Neumarkt mit extremen Glättebedingungen konfrontiert, die zahlreiche Herausforderungen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger mit sich brachten. Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes standen daher ab 3 Uhr morgens im Einsatz, um die Hauptstraßen eisfrei zu bekommen. Richard Willjung, der Leiter des Bauhofs, informierte die Bürger, dass die intensive Räum- und Streuarbeit bis gegen 7 Uhr andauerte. Während dieser Zeit wurde ein umfangreiches Großaufgebot mobilisiert, um die Verkehrssicherheit auf den Hauptverkehrsadern zu gewährleisten und so ein sicheres Vorankommen für alle Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Nach der Bearbeitung der Hauptstraßen widmete sich das Team des Bauhofes in den Vormittagsstunden den Nebenstraßen, Sackgassen sowie Querverbindungen. Diese Strategie sorgt dafür, dass auch die weniger frequentierten Bereiche der Stadt zeitnah von der Glätte befreit werden und somit die Sicherheit für Anwohner und Fußgänger gewährleistet ist. Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an alle Gebäudeeigentümer, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und ihre privaten Gehwege regelmäßig zu streuen und zu räumen. Dies ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch eine verantwortungsvolle Handlung, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Gemäß der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung sind Anlieger verpflichtet, ihre Gehbahnen auf eigene Kosten und in sicherem Zustand zu halten, insbesondere in der Wintersaison, wenn Gehwege durch Schnee und Eis gefährdet sind. Die Definition von Gehbahnen, die in der Verordnung festgelegt ist, besagt, dass dies die Teile der öffentlichen Straßen sind, die für den Fußgänger- und Radfahrverkehr bestimmt und entsprechend befestigt und abgegrenzt sind. Sollte keine spezielle Abgrenzung vorliegen, wird die Gehbahn am Rand der öffentlichen Straßen mit einer Breite von 1,50 Metern angenommen. Für Straßen, in denen der motorisierte Verkehr eingeschränkt ist, gilt eine Breite von zwei Metern. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass insbesondere der Fußgängerverkehr nicht gefährdet wird und alle Bürger sicher unterwegs sein können. Die Pläne zur Schneeräumung sehen vor, dass Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee befreit werden. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind geeignete abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt zu verwenden. Hierbei ist darauf zu achten, dass ätzende Mittel wie Streusalz nicht eingesetzt werden dürfen, um umweltschädliche Auswirkungen zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Räumung und Streuung erstreckt sich bis 20 Uhr, wobei die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen von den Eigentümern so oft wiederholt werden müssen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum erforderlich ist. Darüber hinaus ist es wichtig, dass während der Räumung Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte freigehalten werden, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen. Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Pflichten als Ordnungswidrigkeit gelten und mit Geldbußen geahndet werden können. Mit dieser Regelung möchte die Stadt sicherstellen, dass alle Bürger Verantwortung übernehmen und die Sicherheit aller im Fokus bleibt. Für alle Autofahrer gilt der dringende Appell, ihre Fahrweise den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen. Besonders wichtig ist es, auf vermeidbare Fahrten zu verzichten und die notwendige Sorgfalt beim Fahren walten zu lassen. Auch Fußgänger sollten auf die aktuelle Witterung achten und geeignetes Schuhwerk wählen, um das Risiko von Stürzen zu minimieren. Abschließend möchte die Stadtverwaltung ihren herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes aussprechen, die heute unermüdlich und mit vollem Einsatz für die Sicherheit im Stadtgebiet gesorgt haben. Ihr Engagement und ihre Arbeit sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Stadt trotz der widrigen Wetterbedingungen weiterhin sicher bleibt. Für weiterführende Informationen zur Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung steht den Bürgerinnen und Bürgern die Internetseite der Stadt Neumarkt zur Verfügung. Dort im Bereich „Rathaus & Bürgerservice“ können die entsprechenden Regelungen im Detail nachgelesen werden: www.neumarkt.de.
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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