Erinnerung an den Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels in Neumarkt
Foto: Neumarkt Stadtverwaltung

Frist für Mietspiegelerhebung in Neumarkt naht

Teilnahme gesetzlich vorgeschrieben - Wichtige Bürgerpflicht

Die Stadt Neumarkt appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die noch nicht an der Erhebung für den qualifizierten Mietspiegel 2024 teilgenommen haben, ihre Fragebögen zeitnah zurückzusenden. Die an 3.500 zufällig ausgewählte Haushalte verteilten Erhebungsunterlagen stellen eine essentielle Basis für die Erstellung des Mietspiegels dar.

Letzte Chance zur Teilnahme

Die Frist für die Rücksendung endet bald, am 15. April 2024. Trotz des bereits verstrichenen Zeitraums liegen noch viele unbeantwortete Fragebögen vor. Die Stadt unterstreicht die Bedeutung jedes einzelnen Fragebogens für die Qualität und Aussagekraft des Mietspiegels.

Gesetzliche Verpflichtung und mögliche Konsequenzen

Nach dem Mietspiegelreformgesetz ist die Teilnahme an der Erhebung nicht nur eine Bürgerpflicht, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die Stadt weist darauf hin, dass bei Nichtbeantwortung der Fragebögen Bußgelder von bis zu 5.000 € drohen.

Appell für Unterstützung

Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits teilgenommen haben, und bittet die übrigen nachdrücklich um ihre Mitwirkung. Nur so kann ein aussagekräftiger Mietspiegel erstellt werden, der für die ganze Gemeinschaft von Nutzen ist.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Stadt Neumarkt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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