Osterfeuer in Minden: Anmeldung bis 7. März Pflicht

Nur unbehandeltes Holz erlaubt – Genehmigung in Schutzgebieten erforderlich

Die Stadt Minden weist darauf hin, dass Oster- und Brauchtumsfeuer bis zum 7. März bei der Ordnungsbehörde anzumelden sind. Erlaubt ist ausschließlich das Verbrennen von unbehandeltem Holz und Pflanzenresten unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. In Landschaftsschutzgebieten ist zusätzlich eine Genehmigung der Naturschutzbehörde nötig. Private Feuerkörbe und Feuerschalen sind von der Anmeldung ausgenommen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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