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Wahl zur Integrationsratswahl in Minden 2025

Die Stadt Minden schickt bald Briefe zur Wahl.
Die Wahl ist am Sonntag, 14. September 2025.
Sie bekommen die Briefe rechtzeitig mit Infos.

Wo können Sie wählen?

Sie können in Minden an zwei Orten wählen:

  • Begegnungszentrum Bärenkämpen (großer Mehrzweckraum)
  • Primus-Schule (Mensa)

Sie können auch per Briefwahl wählen.
Das ist bequem und flexibel.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Menschen mit ausländischem Pass,
außer Asylbewerber. Die Bedingungen sind:

  • Mindestens 16 Jahre alt am Wahltag
  • Mindestens ein Jahr legal in Deutschland
  • Hauptwohnsitz in Minden seit 29. August 2025

Auch eingebürgerte Deutsche dürfen wählen,
wenn sie folgende Punkte beachten.

Wer sind Doppelstaatler?

Doppelstaatler sind Menschen mit zwei Pässen.
Sie haben deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Diese Menschen stehen automatisch im Wählerverzeichnis.

Was müssen eingebürgerte Deutsche tun?

Eingebürgerte ohne zweiten Pass müssen einen Antrag stellen.
Den Antrag müssen Sie bis 2. September 2025 machen.
Das geht online auf der Webseite der Stadt Minden:
Online-Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis

Wer kandidiert bei der Wahl?

Es gibt 14 Wahlvorschläge:

  • 6 Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber
  • 8 Gruppen oder Listen

Sie haben also viele Kandidatinnen und Kandidaten zur Auswahl.

Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?

Der Integrationsrat hat 15 Mitglieder:

  • 10 Mitglieder werden direkt gewählt
  • 5 Mitglieder kommen vom Stadtrat dazu

Die 10 gewählten Mitglieder kommen durch die Wahl.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Prüfen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung genau.
  • Stellen Sie nötige Anträge rechtzeitig online.

Bei Fragen hilft die Stadt Minden gern weiter.
Nutzen Sie die offiziellen Kanäle für Informationen. ```


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Minden

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Veröffentlicht am: Do, 31. Jul um 12:46 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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