Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In der Nacht zum 1. September 2025 machte der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) Kontrollen.
Die Kontrolle fand in der Gaststätte Nord/Hemshof statt.
Dabei fand der KVD viele Probleme.
Diese Probleme betrafen:
Für die Geldspielgeräte gab es keine Einweisungsnachweise.
Das bedeutet: Der 71-jährige Gastwirt konnte nicht zeigen, dass er die Geräte bedienen darf.
Im Lokal fehlten wichtige Schulungsunterlagen.
Schulungsunterlagen helfen, die Regeln bei der Arbeit zu verstehen.
In den Kühlschränken fanden die Kontrollkräfte Getränkedosen ohne Pfandkennzeichnung.
Pfandkennzeichnung bedeutet:
Auf der Dose steht, dass man Pfand bezahlt.
Pfand ist Geld, das man zurückbekommt, wenn man die Dose zurückgibt.
Hinter der Küche wurde ein eingeschalteter Geldspielautomat gefunden.
Das ist verboten, wenn das Alter des Lokals nicht klar ist.
Darum wurde auch die Polizei gerufen.
Wegen der Verstöße schloss die KVD-Patrouille das Lokal.
Alle Zugänge zur Gaststätte wurden versiegelt.
Das heißt: Die Gaststätte darf vorerst nicht öffnen.
Am 5. September 2025 gibt es eine Sperrung auf der Straße L523 in Worms.
Diese Sperrung dauert von 20:00 Uhr bis etwa 0:30 Uhr.
Die Sperrung gilt ab der Einmündung Carl-Bosch-Straße/Aweta-Kurve.
Die Stadt am Rhein informiert ständig über Verkehr und Regeln für Gaststätten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den Bereich Kommunikation und Beteiligung der Stadt am Rhein.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Ludwigshafen am Rhein
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mi, 3. Sep um 13:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.