Illegales Grillen beendet - Einsatzkräfte räumen die Grünanlage auf
Foto: Stadt Ludwigshafen am Rhein

Ist Grillen in der Grünanlage wirklich so harmlos?

Ein Bericht über einen Einsatz des Kommunalen Vollzugsdienstes in Ludwigshafen

Ludwigshafen am Rhein – Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) musste am vergangenen Sonntag, dem 7. April 2024, in der Grünanlage nahe der Brunhildenstraße einschreiten, um das illegale Grillen einer sechsköpfigen Gruppe zu beenden. Ein Anwohner hatte das Ordnungsamt über den Vorfall informiert, woraufhin die Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens eilten.

Uneinsichtiges Verhalten und Konsequenzen

Trotz der Aufforderung, das Grillen einzustellen und den angefallenen Abfall zu beseitigen, reagierten mehrere Personen der Gruppe provokant und beleidigten die Einsatzkräfte. Erst nach mehrfacher Aufforderung kam die Gruppe der Anweisung nach. Probleme bereitete zudem die Identitätsfeststellung, da einige der Männer sich weigerten, ihre Personalien anzugeben oder falsche Informationen lieferten. Nach Konsultation mit der Polizei wurden schließlich alle Personalien korrekt erfasst und die Männer erhielten einen Platzverweis für die Grünanlage.

Aufräumaktion unter Aufsicht

Nach nachdrücklicher Aufforderung durch die Einsatzkräfte beseitigte die Gruppe schlussendlich den zurückgelassenen Müll, darunter Pappteller, Verpackungsmaterial und Flaschen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen nutzt diesen Vorfall, um an die geltenden Regeln und die Zuständigkeiten des KVD zu erinnern.

Wichtige Erinnerung an die Bürgerinnen und Bürger

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass laut der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen das Grillen außerhalb ausgewiesener Bereiche sowie das Entfachen offener Feuerstellen in den Grünanlagen der Stadt untersagt ist. Zudem werden falsche oder unvollständige Angaben bezüglich der Personalien gemäß Paragraf 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und die öffentlichen Grünanlagen pfleglich zu behandeln.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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