
Effektive Maßnahmen gegen Geruchsbelästigung in Ruchheim durch schnelles Eingreifen des KVD
Wie die Stadt Ludwigshafen am Rhein und der Kommunale Vollzugsdienst kooperativ eine unzulässige Verbrennung im Garten löstenIn Ruchheim konnte am vergangenen Samstag, dem 23. März 2024, eine erhebliche Geruchsbelästigung durch die prompte Intervention des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) behoben werden. Nachdem Anwohner gegen 15.40 Uhr über störenden Brandgeruch in ihrer Nachbarschaft berichtet hatten, rückte der KVD aus, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Unzulässige Verbrennung im Garten
Die Einsatzkräfte stellten vor Ort fest, dass im Garten eines Wohnanwesens behandeltetes Holz, darunter Möbelteile und mit Glasuren versehene Hölzer, in einer Feuerschale verbrannt wurden. Neben der Feuerstelle lag weiteres Holz bereit, das offensichtlich ebenfalls verbrannt werden sollte. Diese Praxis steht nicht nur im Widerspruch zu lokalen Vorschriften, sondern stellt auch eine erhebliche Umwelt- und Gesundheitsgefährdung dar.
Kooperative Lösung des Problems
Die Einsatzkräfte trafen auf eine 34-jährige Frau sowie zwei Männer, die sich zu dem Zeitpunkt auf dem Grundstück aufhielten. Die Frau, die das Anwesen angemietet hatte, erklärte, dass die brennenden Holzteile aus Umbaumaßnahmen im Haus und Garten stammten. Nach einem klärenden Gespräch und der Aufforderung, das Feuer umgehend zu löschen, welcher die Anwesenden nachkamen, konnte die Situation entschärft werden. Nach Aufnahme der Personalien und einem ausführlichen Informationsgespräch wurde der Einsatz ohne weitere Vorfälle beendet.
Die Stadt Ludwigshafen am Rhein und der KVD betonen, wie wichtig es ist, bei der Entsorgung von Abfällen und Restmaterialien auf umweltgerechte Methoden zu achten und danken den Anwohnern für ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit.