Sicheres Silvester in Lingen: Feuerwerk mit Verantwortung
Verkauf ab 29. Dezember, Altersbeschränkungen und Schutz von Umwelt und Tieren beachtenDie Stadt Lingen (Ems) weist zum Jahreswechsel auf den achtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hin. Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 beginnt am 29. Dezember, nur an Personen ab 18 Jahren; für Jugendliche von 12 bis 18 Jahren sind nur F1-Feuerwerke erlaubt. Beim Gebrauch empfiehlt die Stadt die Beachtung der CE-Kennzeichnung und der Gebrauchsanweisung.
Um Tiere und Umwelt zu schützen, sollte das Feuerwerk nicht an Waldrändern, in Grünanlagen oder in der Nähe von Tierheimen und Ställen gezündet werden; im Wald ist es verboten. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 gestattet, in der Nähe sensibler Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Kirchen ist Feuerwerk untersagt. Die Stadt bittet um Rücksichtnahme zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.