Silvester-Regeln in Leutkirch: Was Sie wissen müssen

Ordnungsamt informiert über Feuerwerkszeiten und Schutzbereiche für eine sichere Nacht

Das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu erinnert vor dem Jahreswechsel an die wichtigen Vorschriften zum Umgang mit Feuerwerkskörpern. Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden. In Schutzbereichen wie Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Zünden untersagt, um Menschen und empfindliche Bausubstanz zu schützen. Das Ordnungsamt bittet um verantwortungsbewusstes Verhalten für eine sichere Silvesternacht.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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