Hunde in Leutkirch jetzt anmelden!

Ab drei Monaten gilt Anmeldepflicht für alle Hunde – Stadt empfiehlt regelmäßige Überprüfung der Steuerbefreiung

Anmeldepflicht für Hunde in Leutkirch im Allgäu

Hunde ab einem Alter von drei Monaten müssen in Leutkirch ordnungsgemäß angemeldet werden, um der Hundesteuersatzung zu entsprechen. Dies gilt für alle Hunde, auch wenn sie steuerbefreit sind. Die Stadt empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung der Steuerbefreiung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Passendes Bildmaterial steht zur Veröffentlichung bereit, für weitergehende Nutzungen ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Hundebesitzer an die Stadtverwaltung Leutkirch wenden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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