Leipzig wählt: Seien Sie Teil des Migrantinnen- und Migrantenbeirats!

Alle wichtigen Informationen zur Wahl und den Kandidaturen – So können Sie mitgestalten!

Die bevorstehende Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirats in Leipzig stellt einen wichtigen Bestandteil der kommunalen Mitbestimmung für Menschen mit Migrationshintergrund dar. In einem digitalen Format wird vom 7. April bis zum 14. April die neue Besetzung des Beirats gewählt. Insgesamt stehen 16 Sitze zur Verfügung, die in gleicher Anzahl auf acht festgelegte Herkunftsregionen verteilt werden.

Details zur Kandidatenaufstellung und Wahlprozess

Interessierte Personen haben die Möglichkeit, bis zum 20. März, 16:00 Uhr, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen, um Teil der Beiratsarbeit zu werden. Die Formulare für Bewerbungen sind online verfügbar oder können in der Geschäftsstelle des Beirats bezogen werden. Diese Informationen und weitere relevante Hinweise zur Wahl sind auf der offiziellen Website zu finden.

Virtuelle Sprechstunden als Informationsquelle

Zur Unterstützung der Wahlvorbereitung veranstaltet das Referat für Migration und Integration von nun bis zum 7. April wöchentliche virtuelle Sprechstunden. Diese finden montags von 16 bis 17 Uhr statt. In diesen Sitzungen können Teilnehmer wertvolle Informationen zur Wahl erhalten, sei es als Wähler, Kandidat oder als Unterstützer. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Der [Zugangslink](https://teams.microsoft.com/dl/launcher/launcher.html?url=%2F_%23%2Fl%2Fmeetup-join%2F19%3Ameeting_MjMwMTI3NzItMTBjZS00NDA4LTk1OTQtOTQwZGM2MGM3YjNi%40thread.v2%2F0%3Fcontext%3D%257b%2522Tid%2522%253a%25223a2ea3c5-4bc8-44b2-bc19-5d446227d778%2522%252c%2522Oid%2522%253a%2522e4709b27-0ced-4733-b71f-cd5977e834d4%2522%257d%26anon%3Dtrue&type=meetup-join&deeplinkId=c77efb9a-a7a7-41a2-a8b6-8305f520ce86&directDl=true&msLaunch=true&enableMobilePage=true&suppressPrompt=true) für die Teilnahme ist ebenfalls online verfügbar.

Wahlberechtigung und Registrierung

Zur Wahl zugelassen sind Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie Deutsche mit Migrationsgeschichte, die bei Geburt keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten und später eingebürgert wurden. Weitere Bedingungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag sowie ein dreimonatiger Hauptwohnsitz in Leipzig. Bis zum 31. März sollten alle Wahlberechtigten eine Benachrichtigung erhalten haben. Sollte dies nicht erfolgt sein, ist eine Korrektur des Wählerverzeichnisses notwendig. Eingebürgerte Bürger müssen sich bis zum 26. März aktiv eintragen lassen. Nähere Informationen dazu stehen auf der .

Alternative zur Online-Wahl

Für Wahlberechtigte ohne Zugriff zur Online-Wahl besteht die Möglichkeit, ihre Stimmen im Willkommenszentrum Leipzig abzugeben. Die Einrichtung hat von Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr geöffnet.

Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung

Die offizielle Bekanntmachung zur Wahl wurde im elektronischen Amtsblatt 3/2025 veröffentlicht und ist ab dem 15. Februar in der Printausgabe zugänglich. Weitere Informationen sind unter verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.