
Leipzig setzt auf energetische Modernisierung und Mieterstabilität
Förderprogramme sollen Wohnungsbestand nachhaltig aufwertenDie Stadt Leipzig hat Pläne bekanntgegeben, die Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden zu erhöhen, während gleichzeitig die Mieten stabil gehalten werden sollen. Dies geht aus einer kürzlich durchgeführten Sitzung der Verwaltungsspitze hervor.
Förderprogramme sollen ausgebaut werden
Zur Unterstützung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden soll laut Stadtverwaltung die Förderung durch Bundesmittel ausgeweitet werden. Dies dient dazu, die Nettokaltmieten nach der Sanierung auf einem konstanten Niveau zu halten. Die kommunale Förderrichtlinie „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“, ein Teil des EKSP 2030 und folgend auf einen Stadtratsbeschluss vom 17. Mai 2023, bildet die Grundlage für diese Maßnahmen.
Anreize für Hauseigentümer
Das Förderprogramm der Stadt bietet Hauseigentümern sowie Wohnungsunternehmen, die vermietete Wohnungen besitzen, einmalige Zuschüsse pro Quadratmeter Wohnfläche nach der energetischen Modernisierung in Höhe der möglichen Modernisierungsumlage. Als Gegenleistung erwarten die städtischen Behörden, dass die Kosten der Modernisierung nicht auf die Mieter umgelegt werden. Mit der Inanspruchnahme der Fördermittel wird zudem eine sechsjährige Stabilität der Nettokaltmieten, basierend auf der Miete vor Beginn der Modernisierung, sichergestellt.
Staffelung der Fördermittel
Für Wohnungen, deren Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt, beträgt die maximale Förderung 2 Euro pro Quadratmeter (was über sechs Jahre auf 144 Euro pro Quadratmeter summiert). Liegt die Miete über 7 Euro, können bis zu 3 Euro pro Quadratmeter (216 Euro über sechs Jahre) gefördert werden. Ist die Modernisierungsumlage geringer als 2 Euro pro Quadratmeter, wird der tatsächlich ermittelte Betrag angesetzt.
Finanzielle Mittel und Voraussetzungen
Für das Jahr 2024 stehen der Stadt Leipzig 1 Million Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung. Weitere Mittel für die kommenden Jahre sind bereits beantragt. Eine Bedingung für die Nutzung dieser städtischen Förderung ist die Inanspruchnahme öffentlicher Bundesmittel für die energetische Sanierung oder Heizungstechnik.
Diese strategischen Entscheidungen der Stadtverwaltung zielen darauf ab, die Lebensqualität in Leipzig nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Wohnkosten für die Bürgerinnen und Bürger in einem erschwinglichen Rahmen zu halten.

