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Das Amt für Jugend und Familie in Leipzig

Das Amt für Jugend und Familie informiert Sie.
Ein wichtiger Bereich ist vorübergehend geschlossen.

Wann ist das Amt geschlossen?

Das Amt ist vom 12. bis 16. Januar 2026 geschlossen.
In dieser Zeit gibt es keine Sprechzeiten.

Welche Leistungen sind betroffen?

Folgende Leistungen sind in dieser Zeit nicht möglich:

  • Beurkundungen, z. B. Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsberatungen
  • Beistandschaften (Hilfen für Familien)
  • Negativatteste (Bestätigung über elterliche Sorge)
  • Beratungen zur Vaterschaftsklärung

Ab dem 19. Januar 2026 öffnen die Bereiche wieder.

Können Unterlagen eingereicht werden?

Ja, Sie können Unterlagen weiter einreichen.
Das geht per Post oder persönlich im Amt:
Naumburger Straße 26, Leipzig.

Warum ist das Amt geschlossen?

Zum 1. Januar 2026 ändern sich einige Gesetze:

  • Mindestunterhalt wird erhöht.
  • Kindergeld wird erhöht.

Der Mindestunterhalt ist:
Der Betrag, den ein Elternteil mindestens zahlen muss.

Alle Familien müssen über diese Änderungen informiert werden.
Das Amt prüft jeden Fall einzeln neu.

Was ist ein Negativattest?

Ein Negativattest sagt, dass keine gemeinsame Sorge besteht.
Zum Beispiel, wenn Eltern nicht verheiratet sind.

Wie bekommen Sie mehr Informationen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Jugend und Familie, Stadt Leipzig
Abteilungsleiter Hoheitliche Jugendhilfe
E-Mail: kommunikation@leipzig.de

Für wen sind diese Informationen wichtig?

Für Familien, Alleinerziehende und Beratungsstellen.
Diese Gruppen nutzen oft die Leistungen des Amtes.

Die Stadt Leipzig bittet um Ihr Verständnis.
Die Änderungen sind wegen neuer Gesetze nötig.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Leipzig

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Veröffentlicht am: Do, 8. Jan um 12:54 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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