Verkehrsregelungen zur 638. Frühjahrsdult in Landshut

Altstadt gesperrt zur feierlichen Eröffnung und Shuttle-Service für stressfreie Anreise

Die Stadt Landshut bereitet sich auf die traditionelle Frühjahrsdult vor, die dieses Jahr vom 12. bis zum 21. April auf der Grieserwiese stattfinden wird. Ein besonderes Highlight ist der Bieranstich durch Oberbürgermeister Alexander Putz, der am Freitag, den 12. April, um 18 Uhr vor dem Rathaus erfolgt. Um das Ereignis gebührend zu feiern, wird die Fußgängerzone der Altstadt für den Verkehr von etwa 16.45 bis 18.30 Uhr gesperrt.

Verkehrsbehinderungen während des Dultauszugs

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Zuge des Dultauszugs mit temporären Behinderungen zu rechnen ist. Diese können zwischen 17.45 und 18 Uhr entlang der Straßenzüge Postplatz und Untere Altstadt sowie zwischen 18.15 und 19 Uhr im Bereich Obere Altstadt, Dreifaltigkeitsplatz und Wittstraße auftreten. Die Linienbusse sind von den Sperrungen ausgenommen, dennoch könnten geringfügige Verspätungen auftreten. Verkehrsteilnehmern wird geraten, den Innenstadtbereich während der Sperrzeiten zu meiden.

Shuttle-Service an Wochenenden und Feiertagen

Um den Besuchern der Dult eine stressfreie Anreise zu ermöglichen, wird ein Park-and-Ride-Service eingerichtet. Parkplätze stehen kostenlos auf dem Gelände der Finanzbehörden zur Verfügung, von wo aus ein Shuttle-Bus die Gäste für eine geringe Gebühr von zwei Euro direkt zum Dultgelände und zurück bringt. Kinder bis 14 Jahre fahren frei. Die Busse verkehren im 20-Minuten-Takt zu festgelegten Zeiten während der Dult.

Nützliche Informationen für Dultbesucher

Weitere Details und Informationen zur Dult-Anreise sind auf der Webseite der Stadt Landshut sowie unter der Adresse für dultspezifische Anfahrtsinformationen zu finden. Besucher und Teilnehmer werden zudem gebeten, sich über die Webseite im Falle einer kurzfristigen Absage des Dultauszugs zu informieren.

Die Stadt Landshut freut sich auf zahlreiche Besucher und eine fröhliche Frühjahrsdult.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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